El Tabarnako

Martin leaves the country - again.

Behördengänge

Unzertrennlich mit einem Auslandsaufenthalt ist auch der Papierkrieg, den man sich mit den Behörden liefern muss. Da die Université de Montréal in Québec liegt, gibt es eine kleine Besonderheit: Man muss sich bzgl. der notwendigen Genehmigungen nicht nur mit der Landesregierung sondern zusätzlich auch mit der Provinzregierung beschäftigen.

Im Konkreten Fall bedeutet dies, dass man – aber erst nachdem man seine Zusage von der Zielunversität erhalten hat – sich bei „Ministère de l’Immigration et de la Diversité et de l’Inclusion du Québec“ (MICC)(Ministerium für Immigration, Diversifikation und Inklusion von Québec) um ein sog. „CAQ“ bewirbt – ein „Certificat d’acceptation“.

Mittlerweile – mein letzter Antrag auf ein CAQ datiert noch von 2005 – kann man diesen Antrag online stellen: Man gibt alle notwendigen Daten ein, beantwortet einige Fragen und zahlt seine 150 CAD.

Leider ist es damit aber nicht ganz getan. Den eigentlichen Antrag, ein Passbild, eine Kopie des Reisepasses sowie die Annahmebescheinigung der Universität darf man ausdrucken und per Schneckenpost nach Québec schicken. Nachdem die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zu 7 Wochen beträgt (Auspacken der eingegangenen Unterlagen: bis zu 3 Wochen, Bearbeitung der ausgepackten Unterlagen: ca. 20 Werktage), und die Zeit etwas knapp ist, beschloss ich die Unterlagen per Eilbrief nach Québec zu schicken. Dieser kostet einige Euro Aufpreis, kommt aber dafür wie ein Einschreiben mit Tracking-Code daher und wird priorisiert befördert. Nachdem ich diese Art von Brief auch für den Versand meines Mietvertrages für das Studentenwohnheim genutzt habe, wusste ich, dass der Brief so in ca. 7 Tage sein Ziel erreichen würde.

Nur hat das dieses Mal leider nicht geklappt. Aus einem nicht näher zu erfahrenen Grund, lag der Brief fast 20 Tage beim kanadischen Zoll herum, ohne dass etwas passiert ist. Die Deutsche Post ermittelt bis heute, was mit dem Brief los ist (oder hat vergessen mich zu informieren, dass er gefunden wurde), die kanadische Post verweist darauf, dass man nichts machen könnte, wenn der Brief im Zoll ist. Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber das Beschwerdeformular der Canadian Border Services Agency gefunden, auf welches auch prompt reagiert wurde. So so kam der Brief doch noch beim Empfänger an.

Glücklicherweise wurde mein Antrag sehr schnell bearbeitet – sage und schreibe 7 Tage nachdem der Brief angekommen ist, wurde schon die Bestätigung ausgestellt, dass mir ein CAQ zu teile wird.

Während das CAQ bisher klassischerweise nur auf dem Postwege zugestellt wurde, wird einem mittlerweile auch eine elektronische Kopie zur Verfügung gestellt. Diese kann gleich verwendet werden um die Study Permit bei „Citizenship and Immigration Kanada“ (CIC) zu beantragen.

CIC stellt praktischerweise einen komplett durchgängigen Online-Service zur Verfügung. Im Gegensatz zum MICC kann man hier wirklich alle Unterlagen online einreichen und muss nichts mehr per Post einreichen – äußerst praktisch.

Die Dokumente, die CIC für eine Studiengenehmigung haben möchte, sind doch etwas umfangreicher: Ein mehrseitiges PDF-Formular IMM1294, das CAQ (bzw. die elektronische Bestätigung), ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Saldenbestätigung von der Bank bspw.), wieder Kopien des Reisepasses, ein Passbild, den Annahmebrief der Universität, ein Formular mit Auskünften über die Familie IMM5707 (unabhängig davon ob diese einen begleiten) sowie weitere 150 CAD.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim CIC beträgt 5 Wochen – glücklicherweise konnte ich meine Studiengenehmigung ganze 8 Tage später in Empfang nehmen.

Durch die langen ausgewiesenen Bearbeitungszeiten für CAQ und Studiengenehmigung ist man leicht versucht beides parallel zu beantragen. Die Webseiten der diversen Universitäten raten sogar dazu dies zu tun. Lediglich die Webseite von CIC rät davon ab und warnt davor, dass solche unvollständigen Bewerbungen – auch wenn sie den Hinweis tragen, dass da noch das CAQ nachkommt – abgelehnt werden. Mindestens ein Fall ist mir auch persönlich bekannt, wo es genau so gekommen ist. Insofern ist den Anweisungen von CIC doch lieber Vorrang zu geben,

Doch es ist nie 100%ig gegeben, dass alles auf Anhieb klappt. Eine Kommilitionin, welche ebenfalls die UdeM besuchen wird, hat exakt die gleichen Unterlagen wie ich für das CAQ eingereicht – und wurde abgelehnt, da die Unterlagen ausgedruckt waren. Wenn man bedenkt, dass wir von der Uni alle Unterlagen ausschließlich als PDF zur Verfügung gestellt bekommen haben, eher zweifelhaft.

Einige Worte noch zum Wohnheim der UdeM:

Ich habe mich ganz regulär über deren Webseite auf einen Platz beworben und erhalten. Abgesehen davon, dass der Brief mit den Unterlagen (Mietvertrag, etc.) über einen Monat zu mir unterwegs war, wurde hier die Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrages sowie einer Abbuchungsgenehmigung über die erste Monatsmiete eingefordert. Während letzteres im Widerspruch zu den Regeln der „Régie du logement du Québec“ steht (es dürfen keine Kautionen oder Sicherheitsleistungen vorab gefordert werden) stellt der lange, initiale Transportweg des Briefes ein Problem dar. Angekommen am 25.05.2014, sollte der unterschriebene Mietvertrag schon spätestens am 31.05.2014 eingegangen sein – scans oder ähnliches werden natürlich nicht akzeptiert.

Hier hätte sich wohl ein bisschen Geduld ausgezahlt: Zusammen mit der Zusage des Studienplatzes kam auch ein Angebot auf einen Wohnheimsplatz – nur mit dem Unterschied, dass man nicht direkt mit dem Wohnheim kommuniziert sondern alles über das BEI (Bureau des étudiants internationaux – Auslandsamt der UdeM) läuft. Und siehe da: Da muss auch kein Mietvertrag per Post geschickt werden – es reicht völlig aus die Einzugsgenehmigung einzuscannen und zu mailen.

Als besonderer Tip wurde noch empfohlen, sich für den Service „AcceuilPlus“ anzumelden: Studenten, welche am Montréaler Flughafen landen, wird so ein direkter studentischer Ansprechpartner am Flughafen bereitgestellt und der Immigrations-Prozess soll auch deutlich beschleunigt werden.

Alles in Allem ist aber nun die Vorbereitung – zumindest von behördlicher Seite – abgeschlossen. In den nächsten Tagen steht noch die Beurlaubung an der LMU an – und dann geht es am 05.08.2014 mit Flug LH474 schon in Richtung Montréal – die Aufregung steigt jetzt doch schon langsam ins unermessliche 😉

Angenommen!

Die Guten Nachrichten kommen doch immer überraschend. Während ich mich schon mit dem Gedanken abgefunden habe, noch eine Woche zu Warten und dann nachzuhaken, kam sie doch schon heute: Die eMail mit der freudigen Nachricht der UdeM, dass ich angenommen bin. 🙂

Was sich nicht alles in drei Monaten ändern kann

Es ist durchaus spannend wie schnell sich die Welt in nur 3 Monaten ändern kann. OK, so etwas banales wie die Tatsache, dass die Bank of Montréal nicht mehr den von mir favorisierten Konto-Typ anbietet (siehe meinen letzten Beitrag) meine ich nicht ein Mal.

Bei einem meiner regelmäßigen Besuche der Webseite von Immigration Canada begrüßte mich die Meldung, dass sich zum 01. Juni 2014 einige Änderungen bzgl. der Studien-Genehmigungen ergeben. Und soweit ich dies Überblicken kann, sind diese Änderungen durch die Bank positiv oder zumindest nicht zwingend schlecht.

Besuch einer „Designated Learning Institution“

Glaubt man dem Kommentar zur Gesetzesänderung, so kommen alle Jahre viele tausend Menschen unter dem Vorwand eines Studiums nach Kanada nur um dann genau dies nicht zu tun – dafür sich aber Visa zu erschleichen oder anderen kriminellen Machenschaften nachzugehen. Das ist dem Vernehmen nach aber mitnichten ein Problem, dass von den Personen ausgeht, die nach Kanada kommen sondern wohl sogar teilweise instiutionalisiert. Sprich: Es gibt „Bildungseinrichtungen“, welche solche Spielchen explizit unterstützen oder zumindest indirekt ermöglichen.

Die Lösung auf dieses Problem ist nunmehr, dass man nicht einfach sich auf jede x-beliebige Einrichtung bewerben kann – die Einrichtung, an welcher man studieren möchte, muss explizit von der Regierung als „Designated Learning Institution“ ausgezeichnet worden sein. Nur wenn man ein entsprechendes Annahme-Schreiben einer solchen Einrichtung vorweisen kann, wird ab 01.06.2014 eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Studieren oder raus

Klingt jetzt erst Mal nicht ganz so falsch von der Idee… Wer nach Kanada kommt um dort zu studieren soll auch genau dies tun und sich nicht mit arbeiten oder nichtstun ablenken. Das stand auch schon bisher so in den Regularien. Neu ist jedoch, dass wenn man nachweislich nicht vorankommt und nichts tut man des Landes verwiesen werden kann. Ouch.

Off-Campus arbeiten

Die aus meiner Sicht interessantese Neuregelung: Bisher konnten Studenten lediglich on-campus, also auf dem Geländer der Universtität arbeiten ohne eine separate Arbeitsgenehmigung zu erlangen. Das Problem hier ist aber offensichtlich: So ein Campus hat auch nur eine begrenzte Menge an Arbeitsplätzen für Studenten.

Wollte man bisher Off-Campus, also in der freien Wirtschaft arbeiten, musste man eine spezielle Arbeitserlaubnis erlangen. Diese kostete nicht nur ca. CAD$ 150, sondern ist auch an Auflagen gebunden: maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit, man muss mindestens 6 Monate der vergangenen 12 Monate als Vollzeitstudent immatrikuliert gewesen sein und gute Noten vorweisen können, die Universität muss dem Antrag zustimmen. Für Austausch-Studenten war aber dennoch das Erreichen einer solchen Genehmigung relativ schwierig, da Austauschstudenten nur eine Arbeitsgenehmigung erhalten, wenn sie nachweisen können, dass eine Betätigung am Arbeitsmarkt integraler Bestandteil der Ausbildung und unabdinglich ist.

Die neue Regelung, welche am 01.06.2014 in Kraft tritt macht es in dieser Hinsicht viel einfacher und günstiger: Jedem Vollzeitstudenten wird automatisch auf seiner Studien-Genehmigung eine Arbeitserlaubnis für bis zu 20 Stunden pro Woche gewährt – auch für arbeiten off-campus.

Nebenbei ergibt sich hieraus auch, dass ein jeder Student sich damit viel einfacher einer Sozialversicherungsnummer beantragen kann. Wie im letzten Eintrag erwähnt, ist diese ja oft der Schlüssel zu Bankkonten.

Details: Ungewiss

So toll sich diese (gerade die letzte) Änderung anhört, desto schwammig ist aber auch die genaue Lage… Immigration Québec verzeichnet heute noch keine Informationen auf ihrer Webseite, die das neue Verfahren wiedergeben – man kann immernoch lesen, dass Austausch-Studenten generell keine Arbeitserlaubnis zu teil wird.

Service Canada, die Vergabestelle für Sozialversicherungsnummern stellt ebenso bisher keine aktualisierten Informationen bereit, ob und wie sich die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer in Zukunft ändert. Ein Anruf bei 1-800-O-CANADA ergab nach länglicher Recherche des dortigen Mitarbeiters, dass vermutlich in Zukunft kein konkreter Arbeitsvertrag bei der Beantragung der Nummer vorzulegen ist – vermutlich reicht ab sofort die Studien-Erlaubnis und die Arbeitserlaubnis (bzw. die Kombination daraus auf einem Zettel).

Hintergrund: Wenn man eine Sozialversicherungsnummer haben möchte nur um bspw. ohne größere Probleme ein Bankkonto zu eröffnen, hat man (noch) nicht zwingend auch einen Arbeitsvertrag/Job. Würde letzteres aber zur Grundlage der Ausstellung einer Sozialversicherungsnummer bleiben, fällt diese gesamte Aktion ins Wasser.

Schauen wir einfach, was aus der Sache wird – spätestens am 01. Juni sollten wir hoffentlich mehr wissen.

Update 23.05.2014: Leider habe ich ein Detail nicht korrekt erfasst: Es erhalten nur Vollzeitstudenten automatisch eine Arbeitserlaubnis für Off-Campus-Arbeit, wenn der Besuchte Studiengang zu einem Diplom führt. Nachdem Austausch-studenten aber keinerlei offizielles Diplom für Ihre Studienzeit erhalten, sondern nur eine Aufstellung über erreichte Kurs-Leistungen, gilt für sie der Part der Arbeitsgenehmigung leider nicht. Schade.

Bankgeschäfte

Wenn man kurz vor dem Beginn eines Auslandsjahres steht, welches wohlgemerkt wohl erst Ende März endgültig besiegelt wird, kann man sich natürlich viele Frage stellen. Normal wäre wohl sich darüber einen Kopf zu machen, ob man denn auch wirklich gut genug war um in die 90% der internationalen Studenten gehört, deren Bewerbung die Wunsch-Universität angenommen hat. Einige Gedanken zur Finanzierung sind sicherlich auch nicht verkehrt.

Oder man macht das wie ich und kümmert sich um alles mögliche. In der heutigen Episode, immerhin nicht ganz ab vom Schuss im Bezug auf die Finanzierung, Bankkonten in Québec für Studenten.

Nun, ein Konto in so ziemlich jedem Land zu eröffnen ist in der Regel kein Problem. In eine Filiale laufen, zwei Ausweisdokumente dabei haben, etwas Papierkrieg und fertig ist die Laube. Legt man aber die gleichen Standards an ein Auslandskonto wie an sein heimisches, wird die Sache unter Umständen etwas komplizierter.

Natürlich sind die individuellen Maßstäbe von Person zu Person unterschiedlich – ich aber habe für meinen Teil zumindest noch nie für ein Bankkonto oder die darauf alltäglich anfallenden Transaktionen bezahlt. Um das Image des pfennigfuchsenden Studenten gerecht zu werden, wäre solch ein Konto in Kanada auch nicht verkehrt.

Es gibt in Kanada wie auch in Deutschland eine Vielzahl an Kreditinstituten unterschiedlicher Couleur und Ausrichtung (Bank, Genossenschaft, etc.) und fast alle bieten auch ein Konto für Studenten an, welches meistens kostenlos ist oder nur eine reduzierte Monatsgebühr berechnen (letztere habe ich außen vor gelassen). Interessant sind jedoch die Unterschiede in den gebotenen Inklusiv-Leistungen.

Auf meiner Suche nach „dem Konto“, genauer gesagt einem „Chequing-Account“, führte mich mein erster Weg zu Desjardins, einer genossenschaftlichen Bank, welche bereits während meines ersten Québec-Aufenthaltes mein Konto führte. Leider hat Desjardins ein eher verwirrendes Modell aus Konto plus Transaktionspaket, auf welches man einen Rabatt oder auch nicht bekommt – leider bekommt man diesen Rabatt als über 25-jähriger Student garnicht. Damit ist für diesen Vergleich das Konto leider außen vor.

Als erstes stieß ich auf das Angebot der CIBC, welche mit dem „Advantage for Students“ ein kostenloses Onlinekonto bietet, welches unlimitierte Transaktionen bietet. Nicht inkludiert sind allerdings Scheckvordrucke, welche – je nach Motiv und Menge – mit durchaus 36$ bis 50$ pro 50 Stück zu Buche schlagen. Abgesehen davon scheint mir, dass CIBC einen eher schlechten Ruf hat, da sie sich teilweise den Gepflogenheiten (resp. dem Gesetz) widersetzt jegliche Information in ihren Filialen gleichberechtigt auf französisch zu präsentieren. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage kann ich nicht verifizieren, allerdings zeugt die Facebook-Seite von CIBC nicht gerade von zufriedenen Kunden: so viele negative Beiträge habe ich schon lange nicht mehr auf einem Fleck gesehen.

Aber zurück zum Thema, Augenmerk auf Scheckvordrucke. Auch wenn sich in Canada mehr und mehr das Bezahlen mit Debit- und Kreditkarten durchsetzt, scheinen Schecks immernoch im Zahlungsverkehr mit Institutionen gehalten zu haben, sei es Behörden oder Universität – oder auch die monatlich fällige Miete. Eine Hand voll Schecks zu haben scheint also keine schlechte Idee zu sein. Nebenkosten für einen Scheck von bis zu einem Dollar finde ich jedoch durchaus beachtlich.

Oft empfohlen als Alternative zu einer Filialbank wird auch ING Direct (bzw. nach der anstehenden Umbenennung) Tangerine. Kostenloses Onlinekonto, unlimitiert viele Transaktionen umsonst, die ersten 50 Scheckvordrucke sind umsonst, je weiteren 50 Schecks 12,50$, mit einem sog. „Orange Key“ (einfach Google benutzen) bekommt man auch noch 50$ geschenkt.

Klingt gut, aber leider ein Problem: ING/Tangerine bietet die Kontoeröffnung ausschließlich online an und frägt dabei auch die Sozialversicherungsnummer ab. Als Austauschstudent dürfte man so eine aber in der Regel nicht haben, da die Studentenvisa sehr restriktiv bei der Vergabe von Arbeitsgenehmigungen sind – welche widerum Voraussetzung für eine (temporäre) Sozialversicherungsnummer sind.

Die andere große Direkt-/Internetbank ist das Konto von President’s Choice Financial. Leistungen grundsätzlich wie bei ING/Tangerine – aber unendlich viele Scheckvordrucke. Aber leider nur für Bewohner aller Provinzen außer Québec zu haben. Wirklich sehr schade!

TD Canada Trust bietet auch ein Studenten-Konto an, welches aber lediglich 25 kostenlose Transaktionen im Monat bietet. In die Liste mit aufgenommen habe ich es aber, weil angeblich (!) man 50er-Scheckbücher umsonst bekommen kann, wenn man in der Filiale sie sich am Schalter holt.

Ein weiterer Vertreter von unlimitierten Transaktionen aber teuren Schecks (50$ für 50 Stück) ist die Scotia-Bank, mir noch in schmerzlicher Erinnerung: 2005/2006 teilweise ganz schön lange suchen musste um endlich einen ihrer Geldautomaten zu finden. Als (damals) einzige Partnerbank der Deutschen Bank in Québec, war dies der einzige Ort, an dem ich kostenlos auf mein deutsches Konto zugreifen konnte.

Zu guter letzt noch ein Anbieter, welcher – nach aktuellem Stand – für mich am vielversprechensten aussieht: Die Bank of Montréal (BMO) bietet zusammen mit der Supermarktkette Sobeys (in Québec: IGA) ein Konto an, welches nichts kostet, unlimitiert kostenlose Transaktionen bietet und das erste Scheckbuch mit 25 Vordrucken umsonst beinhaltet. Ebenfalls hervorzuhaben: die folgenden Scheckbücher mit 50 Vordrucken kosten angeblich nur 10$ – das wäre ein Tiefstpreis. Man muss dieses Konto online eröffnen, muss aber auch keine Sozialversicherungsnummer eingeben. Und sollte etwas schiefgehen, kann man immernoch in eine der Filialen laufen. Update 18.05.2014: Seit dem Schreiben dieses Eintrages hat BMO leider dieses Kontenmodell eingestellt. Damit stellt sich (für mich) aufs Neue die Frage: Wohin mit dem Geld?

Tja, so viel zum Thema Bank- und Kontovergleich. Wenn jemand noch einen anderen heißen Tipp hat: Immer her damit.

Wahrscheinlich würde man auch ohne ein Bankkonto ein Auslandsjahr überleben – aber ich gebe zu, dass ich den Luxus von Kartenzahlung ohne Auslandseinsatzgebühr und das Scheckschreiben nicht missen wollen würde 😉

Alle Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und ohne Gewähr. Bei widersprüchlichen Angaben gelten die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Los geht’s!

Tja, nun geht es also wirklich los: Nach einem Auswahlgespräch in den Büros der Délégation générale du Québec in München, kam am vergangenen Mittwoch die lang erwartete Nachricht: Zusage – man bietet mir einen Platz an der UdeM, der Université de Montréal, an.

Bei aller Freude ist jedoch noch anzumerken, dass dies nur die Entscheidung des Auswahlkomitees der LMU München im Rahmen des Austauschprogrammes „LMUExchange“ ist und dies nur eine unverbindliche Empfehlung an die aufnehmende Universität darstellt. Rein theoretisch könnte die UdeM also auch noch die ganze Veranstaltung in letzter Minute ausbremesen. Aber das wollen wir Mal nicht hoffen. 😉

Damit beginnt nun der erste Teil des Papierkrieges um diverse Unterlagen zusammenzustellen, die die Universität benötigt: angefangen beim Teilnahmeantrag (Demande de participation) über eine Kopie der Geburtsurkunde bis hin zu einer Übersicht der gewünschten Veranstaltungen, die man besuchen möchte. Wer sich eine Übersicht über diesen Prozess verschaffen möchte, kann dies direkt auf der Webseite der UdeM tun.

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