Unzertrennlich mit einem Auslandsaufenthalt ist auch der Papierkrieg, den man sich mit den Behörden liefern muss. Da die Université de Montréal in Québec liegt, gibt es eine kleine Besonderheit: Man muss sich bzgl. der notwendigen Genehmigungen nicht nur mit der Landesregierung sondern zusätzlich auch mit der Provinzregierung beschäftigen.

Im Konkreten Fall bedeutet dies, dass man – aber erst nachdem man seine Zusage von der Zielunversität erhalten hat – sich bei „Ministère de l’Immigration et de la Diversité et de l’Inclusion du Québec“ (MICC)(Ministerium für Immigration, Diversifikation und Inklusion von Québec) um ein sog. „CAQ“ bewirbt – ein „Certificat d’acceptation“.

Mittlerweile – mein letzter Antrag auf ein CAQ datiert noch von 2005 – kann man diesen Antrag online stellen: Man gibt alle notwendigen Daten ein, beantwortet einige Fragen und zahlt seine 150 CAD.

Leider ist es damit aber nicht ganz getan. Den eigentlichen Antrag, ein Passbild, eine Kopie des Reisepasses sowie die Annahmebescheinigung der Universität darf man ausdrucken und per Schneckenpost nach Québec schicken. Nachdem die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zu 7 Wochen beträgt (Auspacken der eingegangenen Unterlagen: bis zu 3 Wochen, Bearbeitung der ausgepackten Unterlagen: ca. 20 Werktage), und die Zeit etwas knapp ist, beschloss ich die Unterlagen per Eilbrief nach Québec zu schicken. Dieser kostet einige Euro Aufpreis, kommt aber dafür wie ein Einschreiben mit Tracking-Code daher und wird priorisiert befördert. Nachdem ich diese Art von Brief auch für den Versand meines Mietvertrages für das Studentenwohnheim genutzt habe, wusste ich, dass der Brief so in ca. 7 Tage sein Ziel erreichen würde.

Nur hat das dieses Mal leider nicht geklappt. Aus einem nicht näher zu erfahrenen Grund, lag der Brief fast 20 Tage beim kanadischen Zoll herum, ohne dass etwas passiert ist. Die Deutsche Post ermittelt bis heute, was mit dem Brief los ist (oder hat vergessen mich zu informieren, dass er gefunden wurde), die kanadische Post verweist darauf, dass man nichts machen könnte, wenn der Brief im Zoll ist. Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber das Beschwerdeformular der Canadian Border Services Agency gefunden, auf welches auch prompt reagiert wurde. So so kam der Brief doch noch beim Empfänger an.

Glücklicherweise wurde mein Antrag sehr schnell bearbeitet – sage und schreibe 7 Tage nachdem der Brief angekommen ist, wurde schon die Bestätigung ausgestellt, dass mir ein CAQ zu teile wird.

Während das CAQ bisher klassischerweise nur auf dem Postwege zugestellt wurde, wird einem mittlerweile auch eine elektronische Kopie zur Verfügung gestellt. Diese kann gleich verwendet werden um die Study Permit bei „Citizenship and Immigration Kanada“ (CIC) zu beantragen.

CIC stellt praktischerweise einen komplett durchgängigen Online-Service zur Verfügung. Im Gegensatz zum MICC kann man hier wirklich alle Unterlagen online einreichen und muss nichts mehr per Post einreichen – äußerst praktisch.

Die Dokumente, die CIC für eine Studiengenehmigung haben möchte, sind doch etwas umfangreicher: Ein mehrseitiges PDF-Formular IMM1294, das CAQ (bzw. die elektronische Bestätigung), ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Saldenbestätigung von der Bank bspw.), wieder Kopien des Reisepasses, ein Passbild, den Annahmebrief der Universität, ein Formular mit Auskünften über die Familie IMM5707 (unabhängig davon ob diese einen begleiten) sowie weitere 150 CAD.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim CIC beträgt 5 Wochen – glücklicherweise konnte ich meine Studiengenehmigung ganze 8 Tage später in Empfang nehmen.

Durch die langen ausgewiesenen Bearbeitungszeiten für CAQ und Studiengenehmigung ist man leicht versucht beides parallel zu beantragen. Die Webseiten der diversen Universitäten raten sogar dazu dies zu tun. Lediglich die Webseite von CIC rät davon ab und warnt davor, dass solche unvollständigen Bewerbungen – auch wenn sie den Hinweis tragen, dass da noch das CAQ nachkommt – abgelehnt werden. Mindestens ein Fall ist mir auch persönlich bekannt, wo es genau so gekommen ist. Insofern ist den Anweisungen von CIC doch lieber Vorrang zu geben,

Doch es ist nie 100%ig gegeben, dass alles auf Anhieb klappt. Eine Kommilitionin, welche ebenfalls die UdeM besuchen wird, hat exakt die gleichen Unterlagen wie ich für das CAQ eingereicht – und wurde abgelehnt, da die Unterlagen ausgedruckt waren. Wenn man bedenkt, dass wir von der Uni alle Unterlagen ausschließlich als PDF zur Verfügung gestellt bekommen haben, eher zweifelhaft.

Einige Worte noch zum Wohnheim der UdeM:

Ich habe mich ganz regulär über deren Webseite auf einen Platz beworben und erhalten. Abgesehen davon, dass der Brief mit den Unterlagen (Mietvertrag, etc.) über einen Monat zu mir unterwegs war, wurde hier die Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrages sowie einer Abbuchungsgenehmigung über die erste Monatsmiete eingefordert. Während letzteres im Widerspruch zu den Regeln der „Régie du logement du Québec“ steht (es dürfen keine Kautionen oder Sicherheitsleistungen vorab gefordert werden) stellt der lange, initiale Transportweg des Briefes ein Problem dar. Angekommen am 25.05.2014, sollte der unterschriebene Mietvertrag schon spätestens am 31.05.2014 eingegangen sein – scans oder ähnliches werden natürlich nicht akzeptiert.

Hier hätte sich wohl ein bisschen Geduld ausgezahlt: Zusammen mit der Zusage des Studienplatzes kam auch ein Angebot auf einen Wohnheimsplatz – nur mit dem Unterschied, dass man nicht direkt mit dem Wohnheim kommuniziert sondern alles über das BEI (Bureau des étudiants internationaux – Auslandsamt der UdeM) läuft. Und siehe da: Da muss auch kein Mietvertrag per Post geschickt werden – es reicht völlig aus die Einzugsgenehmigung einzuscannen und zu mailen.

Als besonderer Tip wurde noch empfohlen, sich für den Service „AcceuilPlus“ anzumelden: Studenten, welche am Montréaler Flughafen landen, wird so ein direkter studentischer Ansprechpartner am Flughafen bereitgestellt und der Immigrations-Prozess soll auch deutlich beschleunigt werden.

Alles in Allem ist aber nun die Vorbereitung – zumindest von behördlicher Seite – abgeschlossen. In den nächsten Tagen steht noch die Beurlaubung an der LMU an – und dann geht es am 05.08.2014 mit Flug LH474 schon in Richtung Montréal – die Aufregung steigt jetzt doch schon langsam ins unermessliche 😉